FAQ

Frequently Asked Questions

FAQs zur Produktkonformität

  • Wer ist für die Produktkonformität verantwortlich ?
    Für die Produktkonformität ist ausschliesslich der Hersteller bzw. der in der EU ansässige Importeur/Händler/Quasi-Hersteller verantwortlich, also weder Prüfstellen noch Consultants. Konformitätserklärungen müssen von einem der v.g. Akteure  unterzeichnet werden
  • Welche Risiken gehen die v.g. Akteure ein, wenn Konformitätsnachweise nicht vorgelegt werden können ?
    Inhalte von Konformitätserklärungen müssen durch eigene Prüfberichte oder durch Prüfberichte von Dritten (z.B. Prüfstellen ) nachgewiesen werden. Im schlimmsten Falle können die Marktaufsichtsbehörden eine Vertriebsuntersagung veranlassen
  • Welche Richtlinien müssen in einer Konformitätserklärung angegeben werden?
    In einer Konformitätserklärung müssen alle zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens die für das Produkt anwendbaren  gültigen EU- Richtlinien aufgeführt sein, inkl. der für die Konformitätsvermutung angewendeten (harmonisierten) Normen. Zu beachten sind dabei insbesondere richtlinienrelevante neue Verordnungen  
  • Was ist, wenn ich Richtlinien aufführe, welche nicht für das Produkt anwendbar sind?
    Hier liegt die Massnahme immer im Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Was ist, wenn ich für das Produkt  anwendbare Richtlinien nicht aufführe?
    Man kann davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörden innerhalb einer bestimmten Frist diese Nachweise zur Vorlage anfordern
  • Was ist,wenn ich keine Konformitätserklärung habe und die Aufsichtsbehörde diese anfordert und einsehen möchte
    Eine Konformitätserklärung muss grundsätzlich beim Erstinverkehrbringen eines Produktes ausgestellt und verfügbar sein. Anhand von Lieferscheinen und Rechnungen ist es  für die Behörden leicht, den Zeitraum des Erstinverkehrbringens zu ermitteln. Nicht unerhebliche Bussgelder können die Folge sein. 
  • Müssen Prüfberichte im Rahmen der Konformitätserklärung von akkreditierten bzw. benannten Prüfstellen (notified bodies) erstellt sein?
    Das ist nicht zwingend erforderlich, jedoch immer  abhängig von den Anforderungen der Richtlinien,da bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Werden eigene Prüfberichte des Herstellers zur Konformitätsvermutung herangezogen, ist im Amtsblatt der europäischen Union zu überprüfen, ob es sich um harmonisierte Normen handelt.
  • Ist die Erfüllung der Normanforderungen im Rahmen einer Richtlinienkonformität zwingend erforderlich?
    Eine Einhaltung der Normanforderungen ist nicht zwingend erforderlich, aber auch richtlinienabhängig. Die Sicherheitsziele des Gerätes können auf jede andere Art und Weise sichergestellt werden. Die Erreichung dieser Sicherheitsziele durch andere als in den Normen beschriebenen Vorgehensweisen muss jedoch nachvollziehbar und plausibel in den technischen Dokumentationen dargelegt werden. In der Regel werden jedoch harmonisierte Normen zur Konformitätsvermutung herangezogen
  • Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Norm ?
    Richtlinien beinhalten nur grundlegende Sicherheitsziele, die für einen sicheren Betrieb des des Gerätes zu berücksichtigen sind. Geräte oder Komponentennormen präzisieren die Anforderungen an die Sicherheitsziele und bei Einhaltung der Normanforderungen “vermutet” oder kann man davon ausgehen, dass die Sicherheitsziele der Richtlinie erfüllt werden. Es ist jedoch immer darauf zu achten, dass das Gerät möglicherweise noch andere Gefahrenquellen beinhaltet, die von der Norm (noch) nicht erfasst sind, da die Normen mit der immer schneller fortschreitenden Technik nicht Schritt halten können.
  • Ist eine GS- Zertifizierung des Produktes Pflicht ?
    GS- Zertifizierungen fallen nicht in den geregelten Bereich und können freiwillig durchgeführt werden.
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    FAQs zu internen Abläufen

    Unterlagen und Nachweise zur Produktkonformität im Rahmen der CE-Kennzeichnung.

  • Was wäre der erste Schritt?
    Grundsätzlich sollten erst einmal generelle Informationen über das Produkt vorgelegt werden. In der Regel reicht schon eine Bedienungs- und Installationsanweisung aus. Nach  Durchsicht dieser Dokumente kann im Idealfall eingeschätzt werden, welche Richtlinien für das Produkt anwendbar sind.
  • und der 2. Schritt?
    Nach Ermittlung der anwendbaren Richtlinien teile ich Ihnen mit, welche Prüfberichte und Zertifikate Sie zur Überprüfung einreichen sollten, sofern Sie diese zur Hand haben.
  • Was ist, wenn mir diese Dokumente nicht vorliegen?
    Ich teile Ihnen mit, welche Dokumente/Nachweise Sie beim Hersteller anfordern sollten (Retailer), welche Dokumente Sie erstellen bzw. von Zulieferern anfordern müssen (Hersteller)
  • Benötigen Sie auch die Konformitätserklärung des Herstellers?
    Häufig lassen sich die Hersteller in Drittländern ausserhalb der EU, Bescheinigungen von Prüfstellen vor Ort ausstellen, dass das Produkt den Anforderungen der anwendbaren Richtlinien entspricht. Entsprechende Prüfberichte wurden dann von in der Regel von den(akkreditierten)  Prüfstellen erstellt, um die Richtlinienkonformität bestätigen zu können. Die Richtlinienkonformität für die Aufsichtsbehörden erstellen Sie als EU-Erstinverkehrbringer  selbst (CE-Erklärung)
  • Sie besitzen bereits eine Konformitätserklärung ?
    Auf Wunsch überprüfe ich diese und  informiere Sie über die erforderlichen Dokumente, die nachweispflichtig sind.  Sollte (noch) keine Konformitätserklärung (KE) vorliegen, erstelle ich Ihnen gerne einen Entwurf Ihrer KE auf Basis der eingereichten Prüfberichte und der Konformitätsbescheinigungen des Herstellers/der Prüfstelle unter Beachtung einer Vorlage der notwendigen Prüfberichte, den Sie dann nur noch unterzeichnen müssen.
  • Wie gehen Sie weiter vor ?
    Ich verifiziere die eingereichten Dokumente und prüfe diese auf Plausibilität, ebenso werden die angewendeten Normen überprüft. Eine stichprobenartige Überprüfung der Prüfberichte ist obligatorisch
  • Erhalte ich eine Übersicht der Überprüfungen ?
    Sie erhalten nach Abschluss meiner Überprüfung eine Übersichtstabelle, die alle Überprüfungen übersichtlich beinhaltet. Darin sind alle Auffälligkeiten und fehlende Unterlagen übersichtlich dokumentiert. Sobald fehlende Unterlagen nachgereicht sind, erfolgt ein Update der Tabelle. Beim letzten Update, welches die Vollständigkeit aller Dokumente bestätigen sollte, erfolgt eine Verifizierung der Inhalte Ihrer Konformitätserklärung bzw. die Zusendung des Entwurfes der von mir erstellten Konformitätserklärung
  • Können Sie auch eine Produktverifizierung anhand eines Musters durchführen  ?
    Eine stichprobenartige Produktverifizierung im Rahmen der Dokumentenprüfung (Dokucheck)  anhand des vorliegenden Sicherheitsprüfberichtes  ist immer möglich und kann von Ihnen optional in Betracht gezogen werden. Dieses Verfahren (mit oder ohne Spotcheck des Produktes) hat sich bisher bei sehr vielen Kunden bewährt, auch im Hinblick auf durchgeführte Kontrollen der Marktaufsichtsbehörden

 

    FAQs zu den Kosten

  • Was erwartet mich an Kosten für Ihre Dienstleistungen ?
    Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, Preise individuell zu vereinbaren, da unterschiedliche Produkte, auch wenn diese unter gleiche Produktkategorien fallen, komplexere Aufbauten oder aber weiteres Zubehör enthalten können, alternativ kann zum jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet werden. Bei Rahmenverträgen werden zu vereinbarende Rabatte gewährt.
  • Wie werden unvorhersehbare oder zusätzliche Aufwände berechnet, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen?
    Grundsätzlich werden durch den Auftraggeber verursachte Mehraufwände mit dem Auftraggeber bei Erkennung des Mehraufwandes besprochen. Es werden keine Rechnungen ohne vorherige Mitteilung eines möglichen Mehraufwandes versendet. Bei geringfügigen Mehraufwänden erfolgt keine zusätzliche Berechnung.
  • Wie hoch sind die Kosten bei Dienstleistungen vor Ort?
    Vor Ort  Dienstleistungen werden in der Regel zum gleichen Stundensatz wie bei allen anderen Dienstleistungen abgerechnet. Ein Pauschalpreis kann jedoch vereinbart werden.
  • Was wird bei Dienstleistungen vor Ort an Reisekosten berechnet ?
    Es werden die effektiven Reisekosten ( Auto/Bahn/Übernachtung) weiterberechnet.  Für Reisezeiten wird ausschliesslich die effektive Zeit der Anfahrt zu einem reduzierten Stundensatz berechnet. Unvorhergesehene zeitliche Verzögerungen bei der Anfahrt gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
  • Wie sieht es aus mit der Verfügbarkeit und Flexibilität?
    Die Verfügbarkeit ist sehr flexibel und kann nach Kundenwunsch eingerichtet werden. Tätigkeiten auch ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten und an Wochenenden sind immer möglich und werden ohne Mehrpreis berechnet
  • Welche Bezahlmöglichkeiten werden angeboten?
    In der Regel erhalten Sie die Rechnung per e-mail. Bei Notwendigkeit kann Ihnen diese natürlich auch auf dem Postweg zugestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise 1 Woche nach Auftragsabschluss. Bei umfangreicheren und zeitintensiven Aufträgen wird ggf. nach 1-2 Wochen eine Zwischenrechnung erstellt. Eine Zwischenrechnung kann ebenfalls erstellt werden, wenn das Projekt stockt und nach einem gewissen Zeitraum keine fehlenden projektbezogenen Unterlagen  mehr eingegangen sind.
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