Erste Indizien einer Nichtkonformität

Die ersten und einfachsten Mittel der Feststellung einer Nichtkonformität des Produktes mit der Niederspannungsrichtlinie  sind  für Marktaufsichtsbehörden in der Regel Typenschilder und Bedienungsanleitungen, da diese leicht zugänglich sind, wie z.B. in Verkaufsstellen, auf Messen oder über die Internetseiten der Hersteller oder Händler. Auch Ihre Konkurrenz nutzt diese Mittel häufig, um Angriffspunkte für eine Meldung Ihrer Produkte an die Behörden zu haben.

Behörden gehen dann häufig davon aus, dass das Produkt auch technische Mängel aufweisen könnte. Und diese Vermutung ist nicht unberechtigt, wie sich sehr häufig herausstellt. Die Behörde verlangt dann vom konformitätsverantwortlichen Inverkehrbringer in der Regel die Zusendung eines Produktmusters, um dieses auf Normenkonformität in eigenen Laboren oder Drittlaboratorien weitergehend prüfen zu lassen.

Im Falle von Auffälligkeiten können hohe Bußgelder anfallen und zusätzlich werden die nicht unerheblichen Laborkosten in Rechnung gestellt und im ungünstigsten Fall muss der Konformitätsverantwortliche eine kostenintensive und namensschädigende Rückrufaktion veranlassen, oder es erfolgt eine sofortige Vertriebsuntersagung. Das heisst, Sie müssen alle Lagerprodukte richtlinienkonform  modifizieren, oder Sie wählen den Weg der Entsorgung.

Wenig Aufwand und geringe Kosten stehen den o.g. finanziellen Belastungen gegenüber, wenn Sie eine Überprüfung Ihres Typenschildes, ihrer Bedienungsanleitung und/oder anderen Dokumenten durchführen lassen.

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Produktkonformität

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