Die neue Ökodesign-Verordnung wird die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG spätestens im Jahr 2027 ablösen.
Eine wesentliche Anforderung der neuen Ökodesign-Verordnung wird die Bereitstellung eines “Digitalen Produktpasses (DPP)” sein, der Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit enthalten muss. In den Artikel 7 und 8 sowie in Anhang III des Entwurfes für eine Ökodesign-Verordnung sind die Informationen aufgeführt, die in den Produktpass aufgenommen werden müssen und solche, die aufgenommen werden können, wie z.B. Informationen des Herstellers für die Endkunden, wie beispielsweise Gebrauchsanleitungen, Nutzungshandbücher, Eigenschaften, Produktvorteile, Technische Daten etc, also viele Informationen, die dem Benutzer üblicherweise bei einer Kaufentscheidung nicht, oder erst nach dem Öffnen der Produktverpackung, zur Verfügung stehen. Diese Vorabinformationen können wesentlich zu einem Kaufentscheid beitragen.
Planen Sie schon jetzt den QR-Code zur Digitalen Produktinfo (DPI) auf Ihrer Produktverpackung aufzubringen. Sie werden ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus sein. und bei Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) schon gute Vorarbeit geleistet haben.
Der digitale Produktpass wird u.a. für alle Produkte verpflichtend sein, die in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung fallen.
Er wird Verbraucher und Unternehmen dabei unterstützen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen, und Behörden dabei helfen, einfacher Prüfungen und Kontrollen durchzuführen
Bei Interesse an einem QR-Code für Ihr Produkt/Ihre Produkte zur Vorbereitung des Digitalen Produktpasses sprechen Sie mich schon jetzt an
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DPP*) (Digitaler Produktpass)
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eine wichtige Info zur Ökodesign-Richtlinie
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