Kompakter kann man eine Begründung für eine Risikoanalyse nicht ausdrücken
Ein Wirtschaftsakteur stellt ein Produkt auf dem Markt bereit, dessen Zweck grundsätzlich vom Hersteller bestimmt wird. Das Produkt kann aber auch zweckentfremdet, nicht bestimmungsgemäß verwendet werden. Diese vorhersehbare Verwendung des Produkts (früher: Fehlanwendung) hat der Wirtschaftsakteur unter Vernunftsgesichtspunkten zu ermitteln. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallbetrachtung. Es sind (soweit möglich) zu berücksichtigen:
- die Besonderheiten der für das Produkt maßgeblichen Rechtsvorschriften,
- die gesellschaftliche Akzeptanz der verbleibenden Risiken
- Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen und der Produktbeobachtung sowie
- der Kenntnisstand der Verwendergruppe2). Die nachfolgenden Aussagen können die tendenzielle Zuordnung eines Verhaltens zur vorhersehbaren Verwendung begründen und dienen zur Orientierung: - Situationen, die rational begründbar sind, den üblichen Erfahrungen und dem gesunden Menschenverstand entsprechen. (Beispiel: Berührung der Backofentür durch Kleinkinder).
2) Sofern das Produkt nicht ausdrücklich für eine besondere Verwendergruppe vorgesehen ist (z.B. für Kinder oder für Personen mit Behinderung oder für Fachkräfte) kann der Hersteller von einem „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verwender" ausgehen. Maßstab ist nicht der „dümmste anzunehmende Verwender“.
Best Case-Worst Case
Die hier gezeigte Risikoanalyse wurde im Kundenauftrag für einen Extruder erstellt und soll Ihnen nur einen Eindruck unserer Vorgehensweise vermitteln. Diese Risikoanalyse wird für den Bereich Haushaltsgeräte entsprechend angepasst
Risikoanalyse, Risikobeurteilung, Restrisiko, Risikomatrix Diese Begriffe gehören zusammen.
Publikation Brandgefahren durch elektrische Haushaltsgeräte
Marktrisiken minimieren Sicherheit maximieren