Gerade im Onlinehandel verstärkt sich der Fokus der Aufsichtsbehörden auf asiatische Produkte, daher ist die Einhaltung der Produktkonformität das A & O im gesamten Handelsbereich.
Auch die einfachsten elektrischen Produkte werden heutzutage fernbedienbar (Stichworte : Bluetooth, WIFI, Funk, App) angeboten, d.h. eine Funkschnittstelle ist in dem Produkt integriert. Gerade in diesem Bereich ist die Bundesnetzagentur erfahrungsgemäss sehr aktiv. Und das ist auch nicht verwunderlich. Es geht u.a. auch um die zugelassene Verwendung von Funkfrequenzen. Die Funkrichtlinie (RED) 2014/53/EU/ sollte nicht mit der EMV- Richtlinie 2014/30/EU gleichgesetzt werden. Auch bei einem Einsatz geprüfter und zertifizierter Funkmodule heisst das nicht automatisch, dass auch das Endprodukt der RED Richtlinie entspricht. Dieses lässt sich nur aus vorliegenden Dokumentationen des Funkmodules und des Endproduktes ableiten und ist immer individuell zu klären. Muss ein “Notified Body” eine benannte Stelle eingeschaltet werden? Wurden harmonisierte Normen verwendet? Sind harmonisierte Normen vorhanden? Sind die erforderlichen zusätzlichen Hinweise in der Bedienungsanleitung vorhanden?
Diese Fragen zu beantworten ist ein schwieriges Unterfangen und ohne spezifische Kenntnisse für den Händler (Konformitätsverantwortlichen/ Inverkehrbringer / (Quasi-)Hersteller) kaum durchführbar.
Überprüfungen/Erstellung der Konformitätsunterlagen durch fachkundige Personen und optional eine Einschätzung der Verkehrstauglichkeit durch eine stichprobenartige Begutachtung des Produktes im Hinblick auf Richtlinien- und Normenkonformität, verringern das Risiko eines wirtschaftlichen “Totalschadens” ganz erheblich.
Auf eine ausschliessliche CE- Erklärung (Richtlinienkonformität) des Herstellers (s. Info unten) dürfen und können Sie sich nicht verlassen.
Eine Einhaltung der im Amtsblatt der EU veröffentlichten harmonisierten Normen ist von essentieller Bedeutung.
Fordern Sie für die Erstellung der Konformitätsunterlagen ein unverbindliches Angebot an. und legen Sie die Kosten für diese externen Tätigkeiten einfach einmal auf jedes einzelne Produkt um. Sie werden erstaunt sein, wie marginal der Kostenanteil/Stück ist.
Die Kosten einer Vertriebsuntersagung oder einer Rückrufaktion sind nicht mehr marginal !
Das Angebot beinhaltet die Anforderung sämtlicher (fehlender) Dokumente beim Hersteller.
Sprechen Sie mich bei Interesse bitte an.
Harmonisierte Normen - Aktuelle Richtlinien - Neue Verordnungen - EK1-Beschlüsse - AfPS GS 2014:01 - TRF - Identitätsprüfung - EMF - RED - EMC - LVD - LFGB- ErP - Stand-By-VO - ROHS - WEE - Eprel - Lucid........
Wissenswertes
Seit 1985 werden die EG-Richtlinien nach der sogenannten Neuen Konzeption entwickelt; bisher sind 26 europäische Richtlinien verabschiedet worden, die zu ihrer Umsetzung Europäische Normen benötigen. Diese sind unverzichtbar, da die EU-Richtlinien keinerlei detaillierte technische Spezifikationen formulieren, sondern nur grundlegende Anforderungen festlegen, die sich vor allem auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Nutzer beziehen. Insofern werden hier die zu erreichenden Ergebnisse sowie die abzuwendenden Gefahren und Risiken definiert, ohne dass zugleich die technischen Lösungen dafür festgelegt werden. Diese wiederum finden sich in den sogenannten harmonisierten Normen, die den Herstellern als Hilfestellung zur Risikoanalyse und bei der Umsetzung der grundlegenden Anforderungen dienen. Werden Produkte nach diesen Normen entworfen und hergestellt, wird davon ausgegangen, dass sie den für sie geltenden grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie entsprechen (Konformitätsvermutung). Diese europäischen Normen werden in jedem EU- und EFTA - Land im Rahmen ihres nationalen Normenwerks einheitlich umgesetzt.
Quelle :
Alles das sind Begriffe, welche mittelbar oder unmittelbar mit der Erstellung von Konformitätsunterlagen und anderen gesetzlichen Bestimmungen zusammenhängen
Gerade im Onlinehandel verstärkt sich der Fokus der Aufsichtsbehörden auf asiatische Produkte.
Asiatische Produkte führen die Liste der im Schnellwarnsystem RAPEX der EU veröffentlichten gefährlichen und potentiell gefährlichen Produkte eindeutig an, die in der Regel mit Vertriebsuntersagungen oder Rückrufaktionen verbunden sind. Solche Aktionen können durch eine angeordnete Vertriebsuntersagung ganze Lagerbestände betreffen, d.h. weitreichende wirtschaftliche Folgen bis hin zu einer Insolvenz des Händlers können die Folgen sein. Und das wäre kein Einzelfall. Gleiches gilt natürlich auch für angeordnete Rückrufaktionen. Ohne ein funktionierendes Rückrufmanagement sind solche Aktionen kaum zu stemmen, mit den gleichen Folgen wie bei einer Vertriebsuntersagung.
Diese Risiken können Sie minimieren, wenn Sie verstehen, die erforderlichen Konformitätsunterlagen des Herstellers richtig zu interpretieren, zu verifizieren und den Hersteller auf Schwachstellen, Ungereimtheiten, fehlende technische Dokumentationen oder nicht nachvollziehbare Dokumente und Prüfergebnisse aufmerksam zu machen.
Marktrisiken minimieren Sicherheit maximieren